Warum die richtige Unterscheidung bei Einzelunternehmern jetzt entscheidend ist
Die Anforderungen an Steuerkanzleien wachsen – nicht zuletzt durch die Umstellung auf die neue DATEV-Datenlogik.
Besonders betroffen: Mandanten, die bisher pauschal als „Einzelunternehmer“ geführt wurden.
Doch das reicht künftig nicht mehr aus. Eine saubere Trennung wird notwendig – technisch, rechtlich und organisatorisch.
🔍 Warum die Trennung so wichtig ist:
Die neue DATEV-Logik verlangt klare Strukturen:
Ein Mandant kann nicht mehr gleichzeitig als natürliche Person und als Unternehmer in einem Datensatz geführt werden.
Das betrifft vor allem:
- Selbstständige mit privater Steuererklärung (ESt)
- Unternehmerische Tätigkeiten mit Buchhaltung, USt, GewSt

Beispiel: Herr Meier betreibt ein Fotostudio (USt-pflichtig) und macht gleichzeitig seine private Einkommensteuer über die Kanzlei.
➡️ Früher: ein Datensatz
➡️ Jetzt: zwei Mandanten – sauber getrennt
🚧 Risiko bei Nichtbeachtung:
- Fehlermeldungen beim DATEV-Import
- Unvollständige oder fehlerhafte Datenweitergabe
- Medienbrüche und manuelle Nacharbeit
- Risiko für die GoBD-Konformität der Kanzlei
💡 Tipp aus der Praxis:
Stellen Sie intern eine einfache Frage bei jedem Einzelunternehmer:
„Gibt es sowohl private als auch unternehmerische Steuerprozesse?“
Wenn ja, legen Sie die Trennung direkt im System an – LKL Stammdaten führt Sie durch jeden Schritt.
Checkliste zur Trennung von Einzelunternehmern:
Unser kompakter PDF-Leitfaden enthält:
- Einen Überblick zu den DATEV-Änderungen
- Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur strukturierten Trennung
- Checkliste für den Mandantenbestand