Warum die richtige Unterscheidung bei Einzelunternehmern jetzt entscheidend ist

Die Anforderungen an Steuerkanzleien wachsen – nicht zuletzt durch die Umstellung auf die neue DATEV-Datenlogik.

Besonders betroffen: Mandanten, die bisher pauschal als „Einzelunternehmer“ geführt wurden.

Doch das reicht künftig nicht mehr aus. Eine saubere Trennung wird notwendig – technisch, rechtlich und organisatorisch.

🔍 Warum die Trennung so wichtig ist:

Die neue DATEV-Logik verlangt klare Strukturen:

Ein Mandant kann nicht mehr gleichzeitig als natürliche Person und als Unternehmer in einem Datensatz geführt werden.

Das betrifft vor allem:

  • Selbstständige mit privater Steuererklärung (ESt)
  • Unternehmerische Tätigkeiten mit Buchhaltung, USt, GewSt

Beispiel: Herr Meier betreibt ein Fotostudio (USt-pflichtig) und macht gleichzeitig seine private Einkommensteuer über die Kanzlei.

➡️ Früher: ein Datensatz
➡️ Jetzt: zwei Mandanten – sauber getrennt

🚧 Risiko bei Nichtbeachtung:

  • Fehlermeldungen beim DATEV-Import
  • Unvollständige oder fehlerhafte Datenweitergabe
  • Medienbrüche und manuelle Nacharbeit
  • Risiko für die GoBD-Konformität der Kanzlei

💡 Tipp aus der Praxis:

Stellen Sie intern eine einfache Frage bei jedem Einzelunternehmer:

„Gibt es sowohl private als auch unternehmerische Steuerprozesse?“
Wenn ja, legen Sie die Trennung direkt im System an – LKL Stammdaten führt Sie durch jeden Schritt.

Checkliste zur Trennung von Einzelunternehmern:

Unser kompakter PDF-Leitfaden enthält:

Die Lösung: Einheitliche Trennung mit LKL Stammdaten

Mit dem Tool LKL Stammdaten lässt sich dieser Trennungsprozess:

➡️ zentral und übersichtlich steuern
➡️ nachvollziehbar dokumentieren
➡️ mit wenigen Klicks pro Mandant durchführen

Dank der integrierten Mandantentypen-Verwaltung wissen Sie genau, welche Datensätze betroffen sind und wie sie optimal aufgeteilt werden.

Von Damian Scholz / 23. Juni 2025

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