Ticketbase
LKL Stammdaten
LKL eRechnung
Ticketbase
LKL Stammdaten
LKL eRechnung
Die nachfolgende Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software Ticketbase und werden zwischen der LKL Software GmbH, Kufsteiner Straße 67b, 83126 Flintsbach a. Inn, Deutschland (nachfolgend: „LKL Software“) und dem Kunden der Software geschlossen. LKL Software und Kunde werden nachfolgend jeweils einzeln auch als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
§1 Vertragsgegenstand; Unternehmereigenschaft des Kunden
(1.) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software Ticketbase (nachfolgend „Software“) durch LKL Software an den Kunden.
(2.) Der Kunde versichert, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieser Nutzungsbedingungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Software wird Verbrauchern (§ 13 BGB) nicht zur Verfügung gestellt.
§2 Bereitstellung der Software Ticketbase
(1.) Bei Ticketbase handelt es sich um eine cloudbasierte Ticketverwaltungssoftware, welche es dem Kunden ermöglicht, Nutzeranfragen über verschiedene Eingangskanäle entgegenzunehmen und zu verwalten. Darüber hinaus ermöglicht es die Software dem Kunden, eine Wissensdatenbank mit Informationen zu pflegen.
(2.) LKL Software stellt dem Kunden jeweils die aktuellste Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser zur Verfügung.
(3.) LKL Software gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Systemvoraussetzungen ergeben sich abschließend aus Anlage 1.
(4.) Der Kunde kann die Anzahl der berechtigen Nutzer durch Vertragsänderung erhöhen oder reduzieren.
(5.) Die Zugangsdaten des Kunden erhält dieser von LKL Software per E-Mail übersandt.
(6.) Die Benutzerdokumentation zur Software ist auf den Internetseiten von LKL Software abrufbar.
(7.) LKL Software kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. LKL Software wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(8.) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet LKL Software nicht.
(9.) LKL Software wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig nachts (MEZ) durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
§3 Nutzungsumfang und -rechte
(1.) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2.) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3.) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.
§4 Support
LKL Software richtet für Anfragen des Kunden einen Support-Service ein. Anfragen können über das Ticketmanagementsystem von LKL Software gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
§5 Service Levels; Störungsbehebung
(1.) LKL Software gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98% im Jahresmittel.
(2.) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von LKL Software im Rechenzentrum maßgeblich.
(3.) Der Kunde hat Störungen unverzüglich über das Ticketsystem von LKL Software zu melden. Eine Störungsbeseitigung ist Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von LKL Software) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(4.) Bei schwerwiegenden Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird LKL Software innerhalb der Servicezeiten spätestens innerhalb von 2 Stunden reagieren (Reaktionszeit).
(5.) Bei sonstigen erheblichen Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) wird LKL Software innerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 4 Stunden innerhalb der Servicezeiten reagieren (Reaktionszeit).
(6.) Eine Beseitigung der Störungen ist innerhalb der oben genannten Zeiten nicht geschuldet. LKL Software wird innerhalb der Zeiten reagieren und mit der Störungsbeseitigung beginnen (Reaktionszeit). Gehen Meldungen außerhalb der Servicezeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit dem Beginn der Servicezeiten an dem jeweiligen Tag.
(7.) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von LKL Software.
§6 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist LKL Software unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde wird auch die von ihm angegebenen berechtigten Nutzer zur Einhaltung dieses Absatzes anweisen.
Der Kunde ist verpflichtet, in der Software keine Daten abzulegen und/oder ablegen zu lassen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
§7 Gewährleistung
(1.) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2.) Der Kunde hat LKL Software jegliche Mängel unverzüglich über das Ticketsystem von LKL Software anzuzeigen.
(3.) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§8 Haftung
(1.) LKL Software haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2.) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 8 (1) haftet LKL Software bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von LKL Software übernommener Garantien.
(4.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von LKL Software.
§9 Rechtsmängel; Freistellung
(1.) LKL Software gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. LKL Software wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird LKL Software unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
(2.) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm und seinen angegebenen Nutzern in der Software abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch LKL Software, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird LKL Software von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§10 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1.) Der Kunde hat das Entgelt für die Software im Voraus zu entrichten und hinterlegt hierfür im Webshop eine geeignete Zahlungsmethode.
(2.) Bei Erhöhung bzw. Reduktion der Anzahl der berechtigten Nutzer wird die Vergütung anteilsmäßig auf die noch ausstehende Vertragslaufzeit angepasst.
(3.) Die Preise verstehen sich jeweils netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4.) LKL Software ist berechtigt die Preise einmal jährlich, um maximal 5% zu erhöhen.
§11 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1.) Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(2.) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3.) Die Kündigung bedarf in jedem Fall jeweils mindestens der Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail).
(4.) LKL Software wird sämtliche auf ihren Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen.
§12 Datenschutz
(1.) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2.) Die Parteien schließen den Vertrag über die Auftragsverarbeitung in Anlage 2.
§13 Schlussbestimmungen
(1.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2.) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
(3.) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(4.) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das am Sitz von LKL Software sachlich zuständige Gericht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der LKL Software GmbH, Kufsteiner Straße 67b, D-83126 Flintsbach a. Inn
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der LKL Software GmbH, Kufsteiner Straße 67b, D-83126 Flintsbach a. Inn (nachfolgend: „LKL“).
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als LKL ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und LKL dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Leistungen von LKL
- LKL erbringt IT-Dienst- und -Werkleistungen, insbesondere Programmierleistungen-, Anpassungs-, Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen.
- Die Angebote der LKL sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn sie dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.
- Der Auftrag des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann entweder mindestens in Textform (§ 126b BGB, z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung erbracht werden.
- Änderungsverlangen (Change Requests) müssen mindestens in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) erfolgen. Jede Partei kann eine Änderungsanfrage stellen, um den Umfang der Leistungen, die Spezifikationen, und den Zeitplan zu ändern. Die Parteien werden sich bemühen, sich über die Auswirkungen der Änderungsanfrage und die Kosten zu einigen, bevor sie umgesetzt wird. Wenn die Parteien sich nicht einigen können, bleibt die Leistung wie ursprünglich vereinbart.
- Bei Terminangaben handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte und nicht um verbindliche Vertragsfristen, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindliche Termine bezeichnet. Sofern LKL auf eine Mitwirkung oder Information des Kunden wartet, durch höhere Gewalt oder andere unverschuldete Umstände an der Leistungserbringung verhindert ist, verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend. Ziffer 12.5 gilt entsprechend.
- LKL ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise von Dritten erbringen zu lassen.
- Pflichten und Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, LKL die für die Erbringung der Leistung notwendigen Informationen und Zugänge unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, insbesondere einen ggf. notwendigen Systemzugang sowie ggf. angemessene Räumlichkeiten für die Ausführung der vertraglichen Leistungen.
- Der Kunde benennt LKL einen oder mehrere Ansprechpartner, welche unentgeltlich die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen, für Fragen und weitergehende Informationen zur Verfügung stehen und befugt sind, erforderliche Entscheidungen selbst zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.
- Software; Urheber- und Nutzungsrechte
- LKL behält sich die Rechte an sämtlichen von ihr erstellten Arbeits- und Leistungsergebnissen vor. Die Rechte erstrecken sich insbesondere auf die Software und auf sämtliche von LKL erstellen Abbildungen, Zeichnungen, Grafiken, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen.
- Der Kunde erhält – sofern nicht mindestens in Textform (§ 126b BGB) anders vereinbart – an sämtlichen im Rahmen des jeweiligen Einzelauftrags von LKL erstellten Arbeits- und Leistungsergebnissen einschließlich LKL-eigener Software ein einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht, die Arbeits- und Leistungsergebnisse und die Software bestimmungsgemäß im Rahmen der vereinbarten Nutzung zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist – sofern nichts anderes vereinbart ist – zeitlich unbeschränkt, wenn es sich um eine Kauf- oder Werkleistung handelt; bei der Zurverfügungstellung von Software auf Zeit (SaaS) ist die Nutzungsrechteeinräumung auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Arbeits- und Leistungsergebnisse oder die Nutzungsrechte an der Software auf Dritte zu übertragen, unterzulizenzieren, oder öffentlich zugänglich zu machen. Im Fall der Einräumung eines zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts ist der Kunde allerdings berechtigt, dieses an einen Dritten zu übertragen, wenn der Kunde selbst die Nutzung aufgibt und mit dem Dritten eine Nutzungsrechtevereinbarung gemäß Ziffer 4.2 und 4.3 schließt.
- Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, reverse engineeren, modifizieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch zwingende gesetzliche Bestimmungen gestattet.
- Eine Übergabe des Quellcodes ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich mindestens in Textform (§ 126b BGB) vereinbart ist.
- Bei Software von Drittherstellern gelten die gesonderten Lizenzbedingungen des Herstellers.
- Supportleistungen
- Sofern zwischen dem Kunden und LKL die Erbringung von Supportleistungen vereinbart ist, steht dem Kunden der Support während der Geschäftszeiten von LKL montags bis freitags zwischen 9:00 und 17 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von LKL) über ein Ticketsystem zur Verfügung. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.
- Eigentumsvorbehalt
- Etwaig gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis im Eigentum der LKL.
- Die Nutzungsrechteeinräumung gemäß Ziffer 4 ist aufschiebend bedingt mit der Zahlung der vollständigen Vergütung.
- Untersuchung- und Rügepflicht
- Den Kunden trifft in Bezug auf die Leistungen von LKL eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
- Jede Rüge- und Mangelanzeige hat mindestens in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) und unter detaillierter Beschreibung des Mangels zu erfolgen.
- Abnahme bei Werkleistungen
- Bei Werkleistungen gilt die Leistung von LKL als abgenommen, wenn der Kunde in einem Zeitraum von 14 Tagen nach Leistungserbringung die Abnahme nicht mindestens in Textform (§ 126b BGB) unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
- Bei Installationsleistungen hat der Kunde die installierte Software unverzüglich zu testen.
- LKL ist berechtigt, solche Teile eines Werkes vor Fertigstellung des Gesamtwerkes mit der Wirkung des § 640 BGB abnehmen zu lassen, die sich bei natürlicher Betrachtungsweise abtrennen lassen.
- Gewährleistung
- Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 433 ff., 535 ff., 632 ff), soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Leistungen.
- LKL macht insbesondere aufgrund der Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von Softwareprodukten keine Kompatibilitätszusagen. Der Kunde hat vor dem Erwerb von Softwareprodukten in eigener Verantwortung die Kompatibilität zu prüfen.
- Treten an der von LKL erbrachten IT-Dienstleistungen Mängel auf, hat der Kunde diese unverzüglich nach Kenntnis des Kunden von dem Mangel mindestens in Textform (§ 126b BGB) und mit konkreter Beschreibung der Mängel gegenüber LKL anzuzeigen.
- LKL ist verpflichtet, ordnungsgemäß angezeigte Mängel in angemessener Zeit zu beheben.
- Der Kunde ist verpflichtet, LKL soweit erforderlich bei der Mangelbeseitigung zu unterstützen. Insbesondere sind LKL alle Daten und Informationen zu übermitteln, die für die Mangelbeseitigung erforderlich sind. Des Weiteren ist LKL erforderlichenfalls Zugang/Zugriff auf die IT-Umgebung und die betroffenen Programme oder Programmteile zu gewähren.
- Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, sobald der Kunde die von LKL erbrachten Arbeitsleistungen verändert oder in diese eingreift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Veränderung oder der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme, es sei denn, LKL hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen. Für Teilleistungen beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme der jeweiligen Teilleistung. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der LKL abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit LKL geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von LKL ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung wird ohne jeden Abzug fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
- Im Falle eines Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes.
- Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
- Zur Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte ist der Kunde nicht berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Des Weiteren ist der Kunde nicht berechtigt, mit etwaigen Ansprüchen aus anderen Verträgen oder Rechtsverhältnissen mit der LKL aufzurechnen, es sei denn, diese anderweitigen Ansprüche sind von LKL dem Grunde und der Höhe nach mindestens in Textform (§ 126b BGB) anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
- Haftung; Höhere Gewalt
- Die Haftung der LKL einschließlich ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie auf den Ersatz unmittelbarer Schäden begrenzt. Eine Haftung der LKL für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
- Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist die Haftung der LKL jedoch auf Schäden beschränkt, welche bei Abschluss des Vertrages typischerweise vorhersehbar waren.
- Für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm-/Datensicherung und ausreichende Produktschulung sowie Kompatibilitätsabklärungen vor dem Kauf – hätte verhindern können, ist eine Haftung der LKL grundsätzlich ausgeschlossen.
- Sämtliche Schadensatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten, es sei denn die gesetzliche Verjährungsfrist würde zu einer kürzeren Verjährung führen. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für von LKL vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden sowie im Falle von Ziffer 12.2.
- Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit diese Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen eines Staatsfeindes, Pandemien, Brände, Überschwemmungen, Kriege, zivile Unruhen, Sabotage, Unfälle, Aufstände, Terrorismus, Blockaden, Embargos, Stürme, Explosionen, Streik, Aussperrungen, Handlungen von Regierungsorganen, Versagen oder Verzögerung von Dritten oder Regierungsorganen, von denen Genehmigungen, Ermächtigungen, Lizenzen, Konzessionen oder Erlaubnisse eingeholt werden müssen (hier zusammenfassend als „Höhere Gewalt“ bezeichnet). Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dauer und die Folgen von Leistungsausfällen oder -verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren. In diesem Fall ruhen die Verpflichtungen, bis die höhere Gewalt und deren Folgen beseitigt sind. Im Falle höherer Gewalt ist LKL nicht verpflichtet, Techniker zu Zeiten oder an Orten arbeiten zu lassen, an denen ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sein könnte. Im Falle Höherer Gewalt hat LKL die Wahl, vom Vertrag zurückzutreten, sofern sie den Kunden über die Behinderung informiert hat und keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB übernommen hat.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- LKL versichert, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten (Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz).
- LKL wird alle Mitarbeitenden, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages mit Sohn bezogen Daten in Berührung kommen, auf das Datengeheimnis verpflichten.
- Auf Wunsch bietet LKL einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO an.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Alle Regelungen dieses Vertragsverhältnisses sowie alle im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden Regelungen unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das für LKL sachlich und örtlich zuständige Gericht.
- Schlussbestimmungen
- Ist der Vertrag in Textform (§ 126b BGB) oder in Schriftform geschlossen, ist dieser abschließend und es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens derselben Form, in welcher auch der Vertrag geschlossen ist. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieavasser Formklausel.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der Vereinbarung im Ganzen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder der undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung im Kontext mit den übrigen Bestimmungen des Vertrages weitestgehend entspricht. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken im Vertrag
Die nachfolgende Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software LKL Stammdaten und werden zwischen der LKL Software GmbH, Kufsteiner Straße 67b, 83126 Flintsbach a. Inn, Deutschland (nachfolgend: „LKL Software“) und dem Kunden der Software geschlossen. LKL Software und Kunde werden nachfolgend jeweils einzeln auch als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
§1 Vertragsgegenstand; Unternehmereigenschaft des Kunden
(1.) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software LKL Stammdaten (nachfolgend „Software“) durch LKL Software an den Kunden.
(2.) Der Kunde versichert, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieser Nutzungsbedingungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Software wird Verbrauchern (§ 13 BGB) nicht zur Verfügung gestellt.
§2 Bereitstellung der Software LKL Stammdaten
(1.) Bei LKL Stammdaten handelt es sich um eine cloudbasierte Software für Steuerkanzleien, welche es Kunden ermöglicht, Stammdaten anzulegen und zu pflegen. Die Software ermöglicht die Übertragung der Stammdaten an die Steuerkanzleisoftware DATEV und einen Abgleich mit dem Transparenzregister. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Software keine eigenständige CRM-Software darstellt, sondern die Erfassung und Pflege der Stammdaten innerhalb der DATEV-Software vereinfacht und daher die DATEV-Software voraussetzt. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass Zweck der Software nicht die dauerhafte Datenspeicherung ist, sondern eine regelmäßige Übertragung in die DATEV-Software des Kunden notwendig ist, welcher dieser vornehmen muss.
(2.) Die Lizenzierung der Software erfolgt pro DATEV-Datenbestand.
(3.) LKL Software stellt dem Kunden jeweils die aktuellste Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser zur Verfügung.
(4.) LKL Software gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Systemvoraussetzungen ergeben sich abschließend aus Anlage 1.
(5.) Die Zugangsdaten des Kunden erhält dieser im von LKL Software zugesandt.
(6.) Die Benutzerdokumentation zur Software ist auf den Internetseiten von LKL Software abrufbar.
(7.) LKL Software kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. LKL Software wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(8.) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet LKL Software nicht.
(9.) LKL Software wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig nachts (MEZ) durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
§3 Nutzungsumfang und -rechte
(1.) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2.) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3.) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.
§4 Support
LKL Software richtet für Anfragen des Kunden einen Support-Service ein. Anfragen können über das Ticketmanagementsystem von LKL Software gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
§5 Service Levels; Störungsbehebung
(1.) LKL Software gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98% im Jahresmittel.
(2.) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von LKL Software im Rechenzentrum maßgeblich.
(3.) Der Kunde hat Störungen unverzüglich über das Ticketsystem von LKL Software zu melden. Eine Störungsbeseitigung ist Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von LKL Software) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(4.) Bei schwerwiegenden Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird LKL Software innerhalb der Servicezeiten spätestens innerhalb von 2 Stunden reagieren (Reaktionszeit).
(5.) Bei sonstigen erheblichen Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) wird LKL Software innerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 4 Stunden innerhalb der Servicezeiten reagieren (Reaktionszeit).
(6.) Eine Beseitigung der Störungen ist innerhalb der oben genannten Zeiten nicht geschuldet. LKL Software wird innerhalb der Zeiten reagieren und mit der Störungsbeseitigung beginnen (Reaktionszeit). Gehen Meldungen außerhalb der Servicezeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit dem Beginn der Servicezeiten an dem jeweiligen Tag.
(7.) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von LKL Software.
§6 Pflichten des Kunden
(1.) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist LKL Software unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde wird auch die von ihm angegebenen berechtigten Nutzer zur Einhaltung dieses Absatzes anweisen.
(2.) Der Kunde ist verpflichtet, in der Software keine Daten abzulegen und/oder ablegen zu lassen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde ist verpflichtet, die Datenbestände aus der Software regelmäßig in seine DATEV-Software einzuspielen.
§7 Gewährleistung
(1.) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2.) Der Kunde hat LKL Software jegliche Mängel unverzüglich über das Ticketsystem von LKL Software anzuzeigen.
(3.) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§8 Haftung
(1.) LKL Software haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2.) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 8 (1) haftet LKL Software bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von LKL Software übernommener Garantien.
(4.) Die Parteien sind sich darüber einig, dass LKL Software nicht für Datenverluste haftet, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Daten nicht regelmäßig gemäß den Pflichten aus § 6 (1) in die DATEV-Software überspielt ist.
(5.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von LKL Software.
§9 Rechtsmängel; Freistellung
(1.) LKL Software gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. LKL Software wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird LKL Software unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
(2.) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm und seinen angegebenen Nutzern in der Software abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch LKL Software, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird LKL Software von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§10 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1.) Der Kunde hat das Entgelt für die Software im Voraus zu entrichten und hinterlegt hierfür im Webshop eine geeignete Zahlungsmethode.
(2.) Die Preise verstehen sich jeweils netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3.) LKL Software ist berechtigt die Preise einmal jährlich, um maximal 5% zu erhöhen.
§11 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1.) Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(2.) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3.) Die Kündigung bedarf in jedem Fall jeweils mindestens der Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail).
(4.) LKL Software wird sämtliche auf ihren Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen.
§12 Datenschutz
(1.) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2.) Die Parteien schließen den Vertrag über die Auftragsverarbeitung in Anlage 2. Auf Anfrage bietet LKL Software eine Vereinbarung zur Berufsgeheimnisverschwiegenheit an.
§13 Schlussbestimmungen
(1.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2.) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
(3.) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(4.) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das am Sitz von LKL Software sachlich zuständige Gericht.
Die nachfolgende Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software LKL eRechnung und werden zwischen der LKL Software GmbH, Kufsteiner Straße 67b, 83126 Flintsbach a. Inn, Deutschland (nachfolgend: „LKL Software“) und dem Kunden der Software geschlossen. LKL Software und Kunde werden nachfolgend jeweils einzeln auch als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
§1 Vertragsgegenstand; Unternehmereigenschaft des Kunden
(1.) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software LKL eRechnung (nachfolgend „Software“) durch LKL Software an den Kunden.
(2.) Der Kunde versichert, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieser Nutzungsbedingungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Software wird Verbrauchern (§ 13 BGB) nicht zur Verfügung gestellt.
§2 Bereitstellung der Software LKL eRechnung
(1.) Bei LKL eRechnung handelt es sich um eine cloudbasierte Rechnungssoftware, welche den Kunden bei dem Prozess der Rechnungserstellung, Produkt-/Artikel- und Kundenverwaltung unterstützt.
(2.) LKL Software stellt dem Kunden jeweils die aktuellste Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser zur Verfügung. Darüber hinaus bietet LKL Software die Software auch als mobile App im Umfang der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 an.
(3.) LKL Software gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Systemvoraussetzungen ergeben sich abschließend aus Anlage 1.
(4.) Der Kunde kann die Anzahl der berechtigen Nutzer durch Vertragsänderung erhöhen oder reduzieren.
(5.) Die Zugangsdaten des Kunden erhält dieser von LKL Software per E-Mail übersandt.
(6.) Die Benutzerdokumentation zur Software ist auf den Internetseiten von LKL Software abrufbar.
(7.) LKL Software kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. LKL Software wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(8.) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet LKL Software nicht.
(9.) LKL Software wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig nachts (MEZ) durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
§3 Nutzungsumfang und -rechte
(1.) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2.) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3.) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.
§4 Support
LKL Software richtet für Anfragen des Kunden einen Support-Service ein. Anfragen können über das Ticketmanagementsystem von LKL Software gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
§5 Service Levels; Störungsbehebung
(1.) LKL Software gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98% im Jahresmittel.
(2.) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von LKL Software im Rechenzentrum maßgeblich.
(3.) Der Kunde hat Störungen unverzüglich über das Ticketsystem von LKL Software zu melden. Eine Störungsbeseitigung ist Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von LKL Software) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(4.) Bei schwerwiegenden Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird LKL Software innerhalb der Servicezeiten spätestens innerhalb von 2 Stunden reagieren (Reaktionszeit).
(5.) Bei sonstigen erheblichen Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) wird LKL Software innerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 4 Stunden innerhalb der Servicezeiten reagieren (Reaktionszeit).
(6.) Eine Beseitigung der Störungen ist innerhalb der oben genannten Zeiten nicht geschuldet. LKL Software wird innerhalb der Zeiten reagieren und mit der Störungsbeseitigung beginnen (Reaktionszeit). Gehen Meldungen außerhalb der Servicezeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit dem Beginn der Servicezeiten an dem jeweiligen Tag.
(7.) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von LKL Software.
§6 Pflichten des Kunden
(1.) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist LKL Software unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde wird auch die von ihm angegebenen berechtigten Nutzer zur Einhaltung dieses Absatzes anweisen.
(2.) Der Kunde ist verpflichtet, in der Software keine Daten abzulegen und/oder ablegen zu lassen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(3.) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
§7 Gewährleistung
(1.) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2.) Der Kunde hat LKL Software jegliche Mängel unverzüglich über das Ticketsystem von LKL Software anzuzeigen.
(3.) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§8 Haftung
(1.) LKL Software haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2.) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 8 (1) haftet LKL Software bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von LKL Software übernommener Garantien.
(4.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von LKL Software.
(5.) Für die gesetzliche und steuerliche Richtigkeit der in LKL eRechnung erstellten Dokumente haftet de Kunde.
§9 Rechtsmängel; Freistellung
(1.) LKL Software gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. LKL Software wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird LKL Software unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
(2.) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm und seinen angegebenen Nutzern in der Software abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch LKL Software, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird LKL Software von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§10 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1.) Der Kunde hat das Entgelt für die Software im Voraus zu entrichten und hinterlegt hierfür im Webshop eine geeignete Zahlungsmethode.
(2.) Bei Erhöhung bzw. Reduktion der Anzahl der berechtigten Nutzer wird die Vergütung anteilsmäßig auf die noch ausstehende Vertragslaufzeit angepasst.
(3.) Die Preise verstehen sich jeweils netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4.) LKL Software ist berechtigt die Preise einmal jährlich, um maximal 5% zu erhöhen.
§11 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1.) Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(2.) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3.) Die Kündigung bedarf in jedem Fall jeweils mindestens der Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail).
(4.) LKL Software wird sämtliche auf ihren Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen.
§12 Datenschutz
(1.) Die Parteien werden, die für sie jeweils geltenden anwendbaren, datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2.) Die Parteien schließen den Vertrag über die Auftragsverarbeitung in Anlage 2.
§13 Schlussbestimmungen
(1.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2.) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
(3.) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(4.) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das am Sitz von LKL Software sachlich zuständige Gericht.