Word-Rechnungen, Outlook-Archiv und Excel-Listen: Reicht das wirklich noch?

Warum viele Handwerksbetriebe bei der E-Rechnung Gefahr laufen, bei der nächsten Betriebsprüfung durchzufallen?

Kommt Ihnen das bekannt vor?

  • Sie schreiben Ihre Rechnungen noch in Word oder Excel?
  • Sie speichern Eingangsrechnungen einfach per Drag & Drop in einen Outlook-Ordner?
  • Ihr Steuerberater bekommt am Monatsende ein paar PDFs – und das war’s?

Dann sind Sie nicht allein – aber möglicherweise schon nicht mehr gesetzeskonform..

Denn: Mit dem Wachstumschancengesetz gilt seit dem 1. Januar 2025 die Pflicht zum
Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich. Bereits vorher galten schon strenge Regeln
für die digitaleArchivierung, Prüfbarkeit und Datenintegrität von Rechnungen.

📌 Was ist eigentlich eine E-Rechnung – und was nicht?

Viele Handwerksbetriebe glauben, eine PDF-Datei sei bereits eine eRechnung. Falsch!
Eine echte eRechnung muss strukturierte Daten enthalten, z. B. im XRechnung– oder ZUGFeRD-Format.
Nur dann kann sie maschinell verarbeitet, steuerlich anerkannt und rechtssicher archiviert werden.

🧯 Was passiert, wenn Sie das ignorieren?

Verlust des Vorsteuerabzugs

Probleme bei der Betriebsprüfung

Nachzahlungen
oder Bußgelder

Im schlimmsten Fall: Rückwirkende Ungültigkeit Ihrer Ausgangsrechnungen

Typische Fehler in
Handwerksbetrieben:

  1. Rechnungen in Word oder Excel
  2. Keine strukturierte Datenübertragung
  3. Kein digitales Archivierungssystem
  4. Outlook als „Buchhaltungssystem“
  5. Keine Anbindung an den Steuerberater
  6. Kein Überblick über offene Posten
  7. Kein Support für XRechnung/ZUGFeRD

✅ Wie machen Sie es richtig?

Nutzen Sie ein spezialisiertes, praxisnahes Tool wie LKL eRechnung, das:

  • E-Rechnungen korrekt erstellt (XRechnung, ZUGFeRD)
  • den Versand direkt per E-Mail oder DE-Mail ermöglicht
  • Eingangsrechnungen automatisch archiviert
  • mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeitet
  • ohne IT-Wissen bedient werden kann

📥 Kostenloser Download: Checkliste: E-Rechnungen – Sind Sie vorbereitet?

Fazit:

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist keine Zukunftsmusik – sie ist Pflicht.
Aber: Sie muss kein Drama sein. Mit dem richtigen Werkzeug sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und Geld.

👉 Sichern Sie Ihren Betrieb jetzt ab – bevor es teuer wird.

Von Damian Scholz / 11. August 2025

GoBD-konforme E-Rechnungen

100% compliant mit §146 AO & §14b UStG

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Mythos entkräften: „E-Rechnungen?
Das betrifft mich doch (noch) nicht!“

Viele Gewerbetreibende schieben das Thema E-Rechnungen noch vor sich her – mit dem vermeintlich beruhigenden Gedanken: „Das betrifft mich doch noch nicht.

Doch dieser Mythos kann teuer werden. Denn die Realität sieht anders aus:

Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung zur E-Rechnung für viele erst ab 2027 oder 2028 greift, ist der elektronische Rechnungsempfang bereits heute ein relevantes Thema – sowohl rechtlich als auch organisatorisch.

Warum „E-Rechnung“
nicht gleich „PDF per Mail“ ist

Viele Unternehmen arbeiten schon heute „digital“ – zumindest in der Wahrnehmung. Rechnungen werden als PDF-Datei per E-Mail empfangen und verarbeitet. Doch genau hier liegt ein gefährlicher Irrtum: Eine PDF-Rechnung ist keine „E-Rechnung“ im Sinne der der gesetzlichen Vorgaben.


Die echte E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz – beispielsweise im XRechnung– oder ZUGFeRD-Format. Diese Formate ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung. Der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen sind bereits seit dem 01.01.2025 verpflichtend.

GoBD: Schon heute Pflicht – auch für PDF-Rechnungen per Mail


Unabhängig von den gesetzlichen Änderungen zur E-Rechnung gilt bereits jetzt:
PDF-Rechnungen, die per E-Mail empfangen werden, unterliegen den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD).

Das bedeutet:

E-Mail-Anhänge mit Rechnungen müssen manipulationssicher archiviert werden

Die Archivierung muss revisionssicher und nachvollziehbar sein

Eine einfache Ablage in Outlook oder auf einem Netzlaufwerk reicht nicht aus

Die Lösung: Zwei Fliegen mit einer Klappe

  • GoBD-konforme Archivierung: Empfangen Sie Rechnungen per E-Mail?
    Dann können Sie diese mit LKL eRechnung automatisch erfassen, rechtssicher archivieren und revisionssicher ablegen – ganz ohne manuelle Sortierung.
  • Empfang von strukturierten E-Rechnungen: LKL eRechnung unterstützt Formate wie XRechnung und ZUGFeRD – und bietet somit die perfekte Grundlage, um kommende Anforderungen an den Rechnungsempfang zu erfüllen.
  • Zukunftssicher & integriert: Egal, ob Sie schon heute mit strukturierten E-Rechnungen arbeiten oder (noch) klassische PDFs erhalten – mit LKL eRechnung sind Sie auf dem richtigen Weg.

Fazit:

Der Mythos „E-Rechnungen? Das betrifft mich doch noch nicht.“ ist trügerisch – denn schon heute haben elektronische Rechnungen (ob als PDF oder im strukturierten Format) Auswirkungen auf Ihre Buchhaltung und Archivierungspflichten. Wer sich frühzeitig vorbereitet, ist klar im Vorteil.

Nutzen Sie jetzt die Chance, Ihre Prozesse GoBD-konform zu digitalisieren und gleichzeitig für die Zukunft der E-Rechnung gerüstet zu sein – mit LKL eRechnung.

Von Damian Scholz / 21. Juli 2025

GoBD-konforme E-Rechnungen

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Warum richtiges Onboarding von Mandanten so wichtig ist – und wie Sie es effizient gestalten

In vielen Steuerkanzleien beginnt die Zusammenarbeit mit neuen Mandanten oft noch mit Papierformularen, E-Mail-Ketten oder händischer Datenerfassung. Dabei wird das Mandanten-Onboarding häufig unterschätzt – obwohl gerade hier die Basis für eine erfolgreiche und rechtssichere Zusammenarbeit gelegt wird.

Ein professionelles, digitales Onboarding zahlt sich mehrfach aus: durch bessere Datenqualität, spürbare Zeitersparnis und rechtliche Sicherheit.

1. Datenqualität von Anfang an

Manuelle Dateneingabe ist fehleranfällig: Zahlendreher, fehlende Angaben oder uneinheitliche Firmennamen führen schnell zu Problemen im weiteren Kanzleiablauf.
Ein digitales Onboarding mit systemgeprüften Pflichtfeldern und strukturierten Eingabeprozessen sorgt für konsistente, valide Stammdaten – ohne Nacharbeiten und Rückfragen.

2. Zeit ist Geld – auch beim Mandanten-Onboarding

Je schneller ein Mandant vollständig angelegt ist, desto früher kann die eigentliche Beratung beginnen.
Ein durchdachter Onboarding-Prozess spart nicht nur Zeit bei der Erfassung, sondern reduziert auch Rückfragen im späteren Verlauf – etwa bei Fristen oder Rückübermittlungen.

3. DSGVO-konform von Anfang an

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Onboardings muss den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
Ein digitales Verfahren mit gesicherter Übertragung, dokumentierter Einwilligung und standardisierter Datenspeicherung schützt Ihre Kanzlei vor Datenschutzverstößen.

4. GwG-konformes Arbeiten leicht gemacht

Die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) – etwa zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter – sind komplex und mit hohem Dokumentationsaufwand verbunden.
Ein strukturiertes Onboarding kann diese Prüfpflichten automatisiert integrieren und revisionssicher dokumentieren.

Die Lösung: LKL Stammdaten von der LKL Software GmbH

Mit LKL Stammdaten bietet die LKL Software GmbH eine spezialisierte Lösung für das Mandanten-Onboarding in Steuerkanzleien. Die Software ermöglicht:

  • Digitale Datenerfassung durch den Mandanten – DSGVO-konform und intuitiv
  • Automatische Validierung von Pflichtfeldern zur Sicherstellung der Datenqualität
  • Integration von GwG-Prüfschritten direkt im Onboarding-Prozess
  • Zeitersparnis durch sofortige Datenübernahme in bestehende Kanzlei-Systeme

Damit wird aus einem fehleranfälligen manuellen Prozess ein strukturierter, sicherer und effizienter Einstieg in die Mandantenbeziehung – ganz ohne Medienbrüche.

Fazit:

Ein professionelles Mandanten-Onboarding ist kein „Nice-to-have“, sondern die Grundlage für eine effiziente und rechtssichere Kanzleiarbeit. Wer hier auf digitale Unterstützung wie LKL Stammdaten setzt, profitiert von höherer Datenqualität, weniger Rückfragen, mehr Zeit für Beratung – und einem rundum besseren Start in die Mandatsbeziehung.

Von Damian Scholz / 15. Juli 2025

Immer aktuell.
Nie wieder manuell.

Mit LKL Stammdaten von der LKL Software GmbH läuft das Onboarding digital, sicher und effizient!

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DSGVO-konformer Datenaustausch zwischen Steuerkanzlei und Mandant: So gelingt’s sicher und effizient

Die digitale Zusammenarbeit zwischen Steuerkanzlei und Mandant ist längst Alltag – doch mit ihr steigen auch die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist klar: Der Austausch sensibler Mandantendaten darf nicht über unsichere Kanäle wie E-Mail oder unverschlüsselte Cloud-Dienste erfolgen.

Warum der DSGVO-konforme Datenaustausch so wichtig ist

Steuerkanzleien verarbeiten hochsensible Informationen: Steuer-IDs, Lohnabrechnungen, Kontodaten oder Geschäftsberichte. Gelangen solche Daten in falsche Hände, drohen nicht nur Imageverluste, sondern auch empfindliche Strafen nach DSGVO. Die Verordnung verlangt unter anderem:

  • Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff
  • Nachvollziehbarkeit und Dokumentation aller Verarbeitungsschritte
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit

Kurz: Ohne ein durchdachtes System für den Datenaustausch riskieren Kanzleien nicht nur Bußgelder, sondern auch das Vertrauen ihrer Mandanten.

Die Lösung: LKL Stammdaten von der LKL Software GmbH

Die Umsetzung einer Mailverschlüsselung ist mit technischem Aufwand verbunden und scheitert oft an der Akzeptanz der Mandanten. Eine praxiserprobte und zugleich einfach umsetzbare Lösung bietet die LKL Software GmbH mit dem Produkt LKL Stammdaten. Die Cloud-Anwendung wurde speziell für Steuerkanzleien entwickelt, um den Austausch von Dokumenten und die Pflege der Mandantenstammdaten effizient und DSGVO-konform zu gestalten.

Was LKL Stammdaten auszeichnet:

  • Zentralisierte Datenpflege: Mandanten erfassen ihre Stammdaten eigenständig in einem sicheren Portal – die Kanzlei greift direkt darauf zu.
  • Rechte- und Rollenkonzept: Der Zugriff auf Daten ist exakt steuerbar – jeder sieht nur das, was er sehen darf.
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Änderung und jeder Zugriff wird lückenlos dokumentiert.
  • Verschlüsselte Übertragung: Alle Datenübertragungen erfolgen Ende-zu-Ende verschlüsselt, ganz im Sinne der DSGVO.

Fazit:

Ein professioneller und DSGVO-konformer Datenaustausch ist heute ein Muss – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch als Qualitätsmerkmal für moderne Kanzleiarbeit. Mit LKL Stammdaten schaffen Kanzleien eine sichere, transparente und zugleich mandantenfreundliche Lösung für die tägliche Zusammenarbeit.
Sie möchten mehr erfahren? Dann lohnt sich ein Blick auf die Website der LKL Software GmbH – dort finden Sie alle Informationen zur Umsetzung in Ihrer Kanzlei.

Von Damian Scholz / 09. Juli 2025

Immer aktuell.
Nie wieder manuell.

DSGVO-konforme Mandantendatenverwaltung – von der digitalen Erfassung bis zur automatisierten Aktualisierung

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Warum die richtige Unterscheidung bei Einzelunternehmern jetzt entscheidend ist

Die Anforderungen an Steuerkanzleien wachsen – nicht zuletzt durch die Umstellung auf die neue DATEV-Datenlogik.

Besonders betroffen: Mandanten, die bisher pauschal als „Einzelunternehmer“ geführt wurden.

Doch das reicht künftig nicht mehr aus. Eine saubere Trennung wird notwendig – technisch, rechtlich und organisatorisch.

🔍 Warum die Trennung so wichtig ist:

Die neue DATEV-Logik verlangt klare Strukturen:

Ein Mandant kann nicht mehr gleichzeitig als natürliche Person und als Unternehmer in einem Datensatz geführt werden.

Das betrifft vor allem:

  • Selbstständige mit privater Steuererklärung (ESt)
  • Unternehmerische Tätigkeiten mit Buchhaltung, USt, GewSt

Beispiel: Herr Meier betreibt ein Fotostudio (USt-pflichtig) und macht gleichzeitig seine private Einkommensteuer über die Kanzlei.

➡️ Früher: ein Datensatz
➡️ Jetzt: zwei Mandanten – sauber getrennt

🚧 Risiko bei Nichtbeachtung:

  • Fehlermeldungen beim DATEV-Import
  • Unvollständige oder fehlerhafte Datenweitergabe
  • Medienbrüche und manuelle Nacharbeit
  • Risiko für die GoBD-Konformität der Kanzlei

💡 Tipp aus der Praxis:

Stellen Sie intern eine einfache Frage bei jedem Einzelunternehmer:

„Gibt es sowohl private als auch unternehmerische Steuerprozesse?“
Wenn ja, legen Sie die Trennung direkt im System an – LKL Stammdaten führt Sie durch jeden Schritt.

Checkliste zur Trennung von Einzelunternehmern:

Unser kompakter PDF-Leitfaden enthält:

Die Lösung: Einheitliche Trennung mit LKL Stammdaten

Mit dem Tool LKL Stammdaten lässt sich dieser Trennungsprozess:

➡️ zentral und übersichtlich steuern
➡️ nachvollziehbar dokumentieren
➡️ mit wenigen Klicks pro Mandant durchführen

Dank der integrierten Mandantentypen-Verwaltung wissen Sie genau, welche Datensätze betroffen sind und wie sie optimal aufgeteilt werden.

Von Damian Scholz / 23. Juni 2025

Immer aktuell.
Nie wieder manuell.

DSGVO-konforme Mandantendatenverwaltung – von der digitalen Erfassung bis zur automatisierten Aktualisierung

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5 häufige Fehler beim Empfang von E-Rechnungen – und wie Sie sie vermeiden

Digitale Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD setzen sich immer stärker durch – besonders im öffentlichen Sektor, aber zunehmend auch im B2B-Bereich. Doch während viele Unternehmen mittlerweile E-Rechnungen verschicken können, gibt es beim Empfang noch immer Unsicherheiten. Fehler beim Empfang können jedoch teuer werden: von verspäteter Buchung bis hin zu abgelehnten Zahlungen.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die 5 häufigsten Fehler beim Empfang von E-Rechnungen – und wie Sie sie mit der richtigen Software und klaren Prozessen vermeiden.

1. Kein System zur Annahme von E-Rechnungen

Viele Unternehmen erhalten bereits E-Rechnungen, sind aber technisch gar nicht darauf vorbereitet. Ohne eine geeignete Lösung können strukturierte Rechnungsdaten (wie XML-Dateien im XRechnung-Format) nicht gelesen, verarbeitet oder geprüft werden. Stattdessen wird die Datei ignoriert oder falsch abgelegt.

So vermeiden Sie den Fehler:
Nutzen Sie ein Tool wie LKL eRechnung, das speziell auf den Empfang von E-Rechnungen ausgelegt ist. Es erkennt eingehende strukturierte Formate automatisch, zeigt Inhalte übersichtlich an und erleichtert die Weiterverarbeitung

2. Fehlende Prüfung der Datenstruktur und Pflichtfelder

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Datei – sie muss gewissen Anforderungen genügen. Pflichtfelder wie Rechnungsnummer, Leistungszeitraum oder Steuersatz müssen korrekt ausgefüllt sein. Werden diese nicht validiert, schleichen sich fehlerhafte Belege unbemerkt in Ihre Buchhaltung ein.

So vermeiden Sie den Fehler:
LKL eRechnung prüft beim Eingang jede E-Rechnung auf strukturelle und inhaltliche Korrektheit. Fehlerhafte Rechnungen werden markiert, bevor sie ins System übernommen werden – so sparen Sie Zeit und Nerven bei Rückfragen und Korrekturen.

3. Leitweg-ID wird nicht erkannt oder falsch zugeordnet

Gerade bei Rechnungen an öffentliche Einrichtungen spielt die Leitweg-ID eine entscheidende Rolle. Wenn Ihre Systeme diese nicht korrekt erkennen oder sie manuell übersehen wird, kann die Rechnung nicht korrekt verarbeitet werden.

So vermeiden Sie den Fehler:
Mit LKL eRechnung wird die Leitweg-ID automatisch ausgelesen und in die passenden Felder übernommen. Das reduziert Fehlzuordnungen und ermöglicht eine nahtlose Übergabe an Buchhaltungs- und ERP-Systeme.

4. Unstrukturierte oder unsichere Archivierung

Wer E-Rechnungen lediglich als E-Mail-Anhang speichert oder lokal auf einem Rechner ablegt, verstößt oft gegen die GoBD-Vorgaben. Zudem fehlt die Nachvollziehbarkeit: Wann kam die Rechnung? Wer hat sie geprüft? Ist sie revisionssicher archiviert?

So vermeiden Sie den Fehler:
LKL eRechnung speichert alle eingegangenen E-Rechnungen GoBD-konform, sicher und nachvollziehbar. Sie behalten jederzeit den Überblick über alle Dokumente – inklusive Zeitstempel und Prüfverlauf.

5. Fehlende Integration mit der Buchhaltung

Eingehende E-Rechnungen manuell zu übertragen kostet nicht nur Zeit, sondern ist auch fehleranfällig. Beträge werden falsch kopiert, Positionen übersehen oder Steuerbeträge nicht korrekt übernommen.

So vermeiden Sie den Fehler:
Mit der Integration von LKL eRechnung in Ihre Buchhaltungsprozesse (z. B. DATEV Unternehmen online) sparen Sie nicht nur Zeit, sondern vermeiden auch typische Übertragungsfehler. Die Daten werden automatisiert übernommen – strukturiert, vollständig und korrekt.

Fazit: Moderne Prozesse brauchen moderne Werkzeuge

Der Empfang von E-Rechnungen ist kein rein technisches Thema – sondern ein Prozess, der die Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Buchhaltung und IT betrifft. Mit der richtigen Lösung an Ihrer Seite – wie LKL eRechnung – meistern Sie die Umstellung reibungslos.

Von Damian Scholz / 18. Juni 2025

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ZUGFeRD-Rechnungen empfangen und archivieren – so gelingt die Einführung problemlos

Zum 1. Januar 2025 trat eine entscheidende Änderung für Unternehmen in Deutschland in Kraft: Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) werden im B2B-Bereich zur Pflicht. Das bedeutet, dass alle Unternehmen in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen nicht nur technisch zu empfangen, sondern auch korrekt zu interpretieren und weiterzuverarbeiten.

Ein Format, das dabei eine zentrale Rolle spielt, ist die ZUGFeRD-Rechnung.

Doch genau hier beginnt für viele Unternehmen bereits die Herausforderung.

ZUGFeRD – maschinenlesbar und menschenfreundlich?

Die ZUGFeRD-Rechnung kombiniert strukturierte XML-Daten mit einem lesbaren PDF-Dokument – sie ist also ein sogenanntes Hybridformat. Auf den ersten Blick klingt das ideal: Maschinen können die eingebettete XML-Datei automatisch verarbeiten, Menschen sehen weiterhin ein klassisch gestaltetes PDF.
Doch in der Praxis stellen sich viele Fragen:

  • Ist die eingebettete XML-Datei korrekt formatiert?
  • Sind eventuell noch weitere Dateien, wie Lieferscheine oder Arbeitsberichte eingebettet?
  • Entspricht das PDF dem tatsächlichen Rechnungsinhalt (XML-Datei)?
  • Welche Tools sind notwendig, um beide Ebenen – maschinell und visuell – korrekt zu nutzen?

Ohne passende Software kann die ZUGFeRD-Rechnung schnell zur Hürde werden – besonders wenn es um die Prüfung, Weiterleitung oder Archivierung im betrieblichen Alltag geht.

E-Rechnungen empfangen, öffnen und archivieren
– mit LKL eRechnung

Hier kommt LKL eRechnung ins Spiel. Unsere Lösung wurde speziell dafür entwickelt, elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format schnell, zuverlässig und visuell verständlich darzustellen. Statt kryptischer XML-Strukturen oder technischer Fehleranalysen sehen Sie auf einen Blick die Informationen, die wirklich zählen:

Einfache Visualisierung des Rechnungsinhalts (PDF & XML sowie sonstige Dateien)
Direkter Import der Eingangsrechnungen aus E-Mail
Automatische Prüfung auf Vollständigkeit, Pflichtfelder und Formatfehler
Exportfunktion zu DATEV Unternehmen Online oder CSV-Datensatz
Intuitive Bedienung ohne technisches Vorwissen – GoBD-konform und sicher

Vorteile der ZUGFeRD-Rechnung mit LKL eRechnung

Die ZUGFeRD-Rechnung bietet grundsätzlich viele Vorteile: Sie ist normiert, rechtssicher und unterstützt die digitale Transformation. Aber erst mit der richtigen Software entfaltet sie ihr volles Potenzial.

Mit LKL eRechnung profitieren Sie von:

Fazit: ZUGFeRD ab 2025 – bereit für den E-Rechnungsstandard?

Die Umstellung auf elektronische Rechnungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance zur Digitalisierung und Prozessoptimierung. Mit der ZUGFeRD-Rechnung steht ein leistungsfähiges, flexibles Format zur Verfügung – vorausgesetzt, die Visualisierung gelingt.

LKL eRechnung macht aus technischen Daten wieder echte Dokumente – klar, verständlich und sofort einsatzbereit. So wird die Pflicht zur E-Rechnung zur Gelegenheit für effizientere Abläufe und zufriedene Teams.

Von Damian Scholz / 26. Mai 2025

Neugierig geworden?

Testen Sie LKL eRechnung kostenlos – und erleben Sie, wie einfach E-Rechnung sein kann.

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XRechnung empfangen und verstehen – so gelingt die visuelle Darstellung von E-Rechnungen

Zum 1. Januar 2025 tratt eine entscheidende Änderung für Unternehmen in Deutschland in Kraft: elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ist für den B2B-Bereich zur Pflicht.

Das bedeutet, dass alle Unternehmen in der Lage sein müssen, Rechnungen im XRechnung– und ZUGFeRD-Format empfangen und verarbeiten zu können.


Doch hier beginnt für viele Betriebe bereits das Problem.

XRechnung – maschinenlesbar, aber nicht menschenfreundlich

Die XRechnung basiert auf einer strukturierten XML-Datei, die speziell für die maschinelle Verarbeitung entwickelt wurde. Während Computer solche Formate problemlos lesen und interpretieren können, ist das für Menschen kaum möglich:

  • Der XML-Inhalt wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich und technisch.
  • Es fehlt eine klare, visuelle Darstellung wie bei einer klassischen PDF-Rechnung.
  • Ohne passende Software bleibt die XRechnung ein Datensatz ohne Kontext.

Für Buchhalter, Steuerberater und Sachbearbeiter bedeutet das: Sie sehen keine Beträge, keine Positionen, keine Zahlungsziele – sondern nur kryptischen Code.

E-Rechnungen empfangen, öffnen und verstehen
– mit LKL eRechnung

Genau hier setzt unser Tool LKL eRechnung an. Mit unserer Lösung machen wir aus einem technischen XML-Dokument eine übersichtliche, lesbare Rechnung, so wie Sie es gewohnt sind:

✅ Einfache Visualisierung der XRechnung in Sekunden
✅ Direkter Import empfangener Rechnungen z. B. aus Ihrer E-Mail oder dem E-Postfach
✅ Automatische Prüfung auf Pflichtfelder und strukturelle Korrektheit
✅ Exportfunktion zu DATEV Unternehmen Online oder als PDF
✅ Keine IT-Kenntnisse erforderlich – einfach, sicher, GoBD-konform

Sie empfangen bald XRechnungen?
Dann brauchen Sie jetzt das richtige Werkzeug.

Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste:
 „Sind Sie bereit für den Empfang von XRechnungen?“
➡️ Jetzt kostenlos herunterladen

Fazit:

Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist ein Meilenstein der Digitalisierung – aber auch eine Herausforderung für Unternehmen, die noch keine passende Lösung im Einsatz haben. Besonders der Empfang und die Interpretation der XRechnung ist ohne Tool kaum praktikabel.

Mit LKL eRechnung machen Sie den Schritt in die digitale Zukunft einfach und nachvollziehbar – für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Steuerkanzlei.

Von Damian Scholz / 21. Mai 2025

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Einzelunternehmer richtig trennen – effizient vorbereitet auf die DATEV-Umstellung

Warum Kanzleien jetzt aktiv werden sollten?

📅 Ab August 2025 tritt eine wichtige Veränderung in Kraft:
DATEV wird den Mandantentyp „Einzelunternehmer“ bei Neuanlage standardmäßig ausblenden.
Spätestens ab August 2026 wird die Neuanlage dieses Mandantentyps nicht mehr möglich sein.

🔗 Offizielle Informationen von DATEV

Für viele Kanzleien bedeutet das: Bestehende Mandanten, die bisher als Einzelunternehmer angelegt wurden, müssen künftig getrennt erfasst werden – als:

🧍Natürliche Person (z. B. für private Steuererklärungen)

🏢 Unternehmen (z. B. für Buchführung, USt, etc.)

⚠️ Der manuelle Weg:
fehleranfällig und aufwendig

Eine solche Trennung erfordert zahlreiche Einzelschritte – von der Neuanlage über das Übertragen relevanter Stammdaten bis hin zur sauberen Verknüpfung beider Mandanten.

Ohne digitale Unterstützung birgt dieser Prozess Risiken:

  • Doppelte oder inkonsistente Datenpflege
  • Unklare Verbindungen zwischen Person und Unternehmen
  • Zeitaufwendige Nacharbeiten, besonders bei Mandanten mit umfangreichen Stammdaten

✅ Der strukturierte Weg:
mit wenigen Klicks zur sauberen Trennung

Mit dem Tool LKL Stammdaten lässt sich der Trennungsprozess einheitlich, nachvollziehbar und effizient gestalten – ohne Medienbrüche und mit klarer Datenstruktur.

Funktionen in Überblick:

  • Identifikation von Einzelunternehmern im Bestand
  • Assistenten-geführte Trennung in natürliche Person & Unternehmen
  • Automatische Verknüpfung beider Mandanten
  • Minimierung des manuellen Aufwands
  • Dokumentierter Prozess – vorbereitet auf kommende DATEV-Versionen

Kostenloser Leitfaden:

Unser kompakter PDF-Leitfaden enthält:

Fazit:

Die Umstellung des Mandantentyps „Einzelunternehmer“ ist bereits terminiert. Wer heute vorbereitet handelt, vermeidet Mehraufwand in der Zukunft – und sorgt für eine klare Datenbasis für alle kommenden DATEV-Versionen.
Jetzt informieren – und die Trennung rechtzeitig strukturiert umsetzen.

Von Damian Scholz / 16. Mai 2025

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Rückblick: LKL Software auf der
TAXarena München

Am 7. Mai 2025 waren wir mit unserem Team auf der TAXarena München – und es war ein äußerst erfolgreicher und inspirierender Tag!

Wir möchten uns bei allen bedanken, die uns an unserem Stand besucht und sich über unsere Lösungen informiert haben.
Es war großartig, so viele Gespräche zu führen und wertvolles Feedback zu erhalten.

Zusammen mit Syncpresso und Datencookie haben wir die Gelegenheit genutzt, unsere Lösungen LKL Stammdaten und LKL eRechnung vorzustellen und unsere Erfahrungen auszutauschen. Es war eine spannende Gelegenheit, die Bedürfnisse der Kanzleien besser zu verstehen und aufzuzeigen, wie unsere Software die digitalen Prozesse vereinfachen kann.

📸 Eindrücke vom Event

Der Austausch mit den Besuchern war sehr wertvoll. Wir haben viele interessante Gespräche geführt und sehr positives Feedback erhalten. Besonders geschätzt wurde die einfache Handhabung und das intuitive Benutzererlebnis unserer Softwarelösungen. Hier einige Eindrücke vom Event:

❗ Verpasst? Keine Sorge!

Falls Sie uns auf der TAXarena München verpasst haben, können Sie unsere Lösungen ganz einfach online kennenlernen.

In einer kostenlosen Online-Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von LKL Stammdaten und LKL eRechnung profitieren können.

Fazit:

Die TAXarena München hat uns erneut gezeigt, wie wichtig der direkte Austausch mit unseren Partnern und Nutzern ist. Wir freuen uns sehr über das positive Feedback und die vielen neuen Ideen, die wir von der Veranstaltung mitgenommen haben. Unsere Softwarelösungen haben das Potenzial, den Arbeitsalltag von Steuerberatern und Kanzleimitarbeitern zu erleichtern und zu digitalisieren – und wir sind stolz darauf, dazu beizutragen.

Von Damian Scholz / 08. Mai 2025

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