Zulässige Formate E-Rechnung nach EU-Norm 16931 

Die elektronische Rechnungsstellung wird durch die EU-Norm 16931 vereinfacht und standardisiert. In Deutschland sind die Formate ZUGFeRD und XRechnung zulässig, wobei jedes Format seine speziellen Einsatzmöglichkeiten und Vorteile bietet. 

Gesetzliche Anforderungen E-Rechnung in Deutschland 

Die EU-Norm 16931 beschreibt das standardisierte Format für elektronische Rechnungen innerhalb der EU. Nach dieser Norm ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ein bedeutender Schritt in der Harmonisierung der Rechnungsstellung innerhalb Europas.

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