5 häufige Fehler beim Empfang von E-Rechnungen – und wie Sie sie vermeiden

Digitale Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD setzen sich immer stärker durch – besonders im öffentlichen Sektor, aber zunehmend auch im B2B-Bereich. Doch während viele Unternehmen mittlerweile E-Rechnungen verschicken können, gibt es beim Empfang noch immer Unsicherheiten. Fehler beim Empfang können jedoch teuer werden: von verspäteter Buchung bis hin zu abgelehnten Zahlungen.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die 5 häufigsten Fehler beim Empfang von E-Rechnungen – und wie Sie sie mit der richtigen Software und klaren Prozessen vermeiden.

1. Kein System zur Annahme von E-Rechnungen

Viele Unternehmen erhalten bereits E-Rechnungen, sind aber technisch gar nicht darauf vorbereitet. Ohne eine geeignete Lösung können strukturierte Rechnungsdaten (wie XML-Dateien im XRechnung-Format) nicht gelesen, verarbeitet oder geprüft werden. Stattdessen wird die Datei ignoriert oder falsch abgelegt.

So vermeiden Sie den Fehler:
Nutzen Sie ein Tool wie LKL eRechnung, das speziell auf den Empfang von E-Rechnungen ausgelegt ist. Es erkennt eingehende strukturierte Formate automatisch, zeigt Inhalte übersichtlich an und erleichtert die Weiterverarbeitung

2. Fehlende Prüfung der Datenstruktur und Pflichtfelder

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Datei – sie muss gewissen Anforderungen genügen. Pflichtfelder wie Rechnungsnummer, Leistungszeitraum oder Steuersatz müssen korrekt ausgefüllt sein. Werden diese nicht validiert, schleichen sich fehlerhafte Belege unbemerkt in Ihre Buchhaltung ein.

So vermeiden Sie den Fehler:
LKL eRechnung prüft beim Eingang jede E-Rechnung auf strukturelle und inhaltliche Korrektheit. Fehlerhafte Rechnungen werden markiert, bevor sie ins System übernommen werden – so sparen Sie Zeit und Nerven bei Rückfragen und Korrekturen.

3. Leitweg-ID wird nicht erkannt oder falsch zugeordnet

Gerade bei Rechnungen an öffentliche Einrichtungen spielt die Leitweg-ID eine entscheidende Rolle. Wenn Ihre Systeme diese nicht korrekt erkennen oder sie manuell übersehen wird, kann die Rechnung nicht korrekt verarbeitet werden.

So vermeiden Sie den Fehler:
Mit LKL eRechnung wird die Leitweg-ID automatisch ausgelesen und in die passenden Felder übernommen. Das reduziert Fehlzuordnungen und ermöglicht eine nahtlose Übergabe an Buchhaltungs- und ERP-Systeme.

4. Unstrukturierte oder unsichere Archivierung

Wer E-Rechnungen lediglich als E-Mail-Anhang speichert oder lokal auf einem Rechner ablegt, verstößt oft gegen die GoBD-Vorgaben. Zudem fehlt die Nachvollziehbarkeit: Wann kam die Rechnung? Wer hat sie geprüft? Ist sie revisionssicher archiviert?

So vermeiden Sie den Fehler:
LKL eRechnung speichert alle eingegangenen E-Rechnungen GoBD-konform, sicher und nachvollziehbar. Sie behalten jederzeit den Überblick über alle Dokumente – inklusive Zeitstempel und Prüfverlauf.

5. Fehlende Integration mit der Buchhaltung

Eingehende E-Rechnungen manuell zu übertragen kostet nicht nur Zeit, sondern ist auch fehleranfällig. Beträge werden falsch kopiert, Positionen übersehen oder Steuerbeträge nicht korrekt übernommen.

So vermeiden Sie den Fehler:
Mit der Integration von LKL eRechnung in Ihre Buchhaltungsprozesse (z. B. DATEV Unternehmen online) sparen Sie nicht nur Zeit, sondern vermeiden auch typische Übertragungsfehler. Die Daten werden automatisiert übernommen – strukturiert, vollständig und korrekt.

Fazit: Moderne Prozesse brauchen moderne Werkzeuge

Der Empfang von E-Rechnungen ist kein rein technisches Thema – sondern ein Prozess, der die Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Buchhaltung und IT betrifft. Mit der richtigen Lösung an Ihrer Seite – wie LKL eRechnung – meistern Sie die Umstellung reibungslos.

Von Damian Scholz / 18. Juni 2025

GoBD-konforme E-Rechnungen

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DATEV Einzelunternehmen effizient trennen:
Mit LKL Stammdaten zur sauberen Mandantenstruktur

📅 Jetzt ist der Moment:
Deshalb sollten Kanzleien aktiv werden

Ab August 2025 wird DATEV den Mandantentyp „Einzelunternehmer“ bei Neuanlagen standardmäßig ausblenden.

Ab August 2026 ist die Neuanlage dieses Typs nicht mehr möglich. Für Kanzleien bedeutet dies, bestehende Mandanten, die bisher als Einzelunternehmer angelegt wurden, künftig getrennt zu erfassen – als natürliche Person (z. B. für private Steuererklärungen) und als Unternehmen (z. B. für Buchführung, Umsatzsteuer etc.).

⚠️ Herausforderungen bei der manuellen Trennung

Die manuelle Trennung eines Einzelunternehmers in zwei Mandanten erfordert zahlreiche Einzelschritte:

  • Neuanlage beider Mandanten
  • Übertragung relevanter Stammdaten
  • Saubere Verknüpfung beider Mandanten

Ohne digitale Unterstützung birgt dieser Prozess Risiken wie doppelte oder inkonsistente Datenpflege, unklare Verbindungen zwischen Person und Unternehmen sowie zeitaufwendige Nacharbeiten, besonders bei Mandanten mit umfangreichen Stammdaten.

✅ Effiziente Lösung mit LKL Stammdaten

Das Tool LKL Stammdaten bietet eine strukturierte und effiziente Lösung für die Trennung von Einzelunternehmern:

  • Identifikation von Einzelunternehmern im Bestand
  • Assistenten-geführte Trennung in natürliche Person und Unternehmen
  • Automatische Verknüpfung beider Mandanten
  • Minimierung des manuellen Aufwands
  • Dokumentierter Prozess – vorbereitet auf kommende DATEV-Versionen

Mit wenigen Klicks lässt sich der Trennungsprozess einheitlich, nachvollziehbar und effizient gestalten – ohne Medienbrüche und mit klarer Datenstruktur.

Kostenloser Leitfaden:

Unser kompakter PDF-Leitfaden enthält:

Fazit:

Die Umstellung des Mandantentyps „Einzelunternehmer“ ist bereits terminiert. Wer heute vorbereitet handelt, vermeidet Mehraufwand in der Zukunft und sorgt für eine klare Datenbasis für alle kommenden DATEV-Versionen.

Mit LKL Stammdaten steht Kanzleien ein effizientes Tool zur Verfügung, um den Trennungsprozess strukturiert und zeitsparend umzusetzen.

Von Damian Scholz / 2. Juni 2025

Immer aktuell.
Nie wieder manuell.

DSGVO-konforme Mandantendatenverwaltung – von der digitalen Erfassung bis zur automatisierten Aktualisierung

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XRechnung empfangen und verstehen – so gelingt die visuelle Darstellung von E-Rechnungen

Zum 1. Januar 2025 tratt eine entscheidende Änderung für Unternehmen in Deutschland in Kraft: elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ist für den B2B-Bereich zur Pflicht.

Das bedeutet, dass alle Unternehmen in der Lage sein müssen, Rechnungen im XRechnung– und ZUGFeRD-Format empfangen und verarbeiten zu können.


Doch hier beginnt für viele Betriebe bereits das Problem.

XRechnung – maschinenlesbar, aber nicht menschenfreundlich

Die XRechnung basiert auf einer strukturierten XML-Datei, die speziell für die maschinelle Verarbeitung entwickelt wurde. Während Computer solche Formate problemlos lesen und interpretieren können, ist das für Menschen kaum möglich:

  • Der XML-Inhalt wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich und technisch.
  • Es fehlt eine klare, visuelle Darstellung wie bei einer klassischen PDF-Rechnung.
  • Ohne passende Software bleibt die XRechnung ein Datensatz ohne Kontext.

Für Buchhalter, Steuerberater und Sachbearbeiter bedeutet das: Sie sehen keine Beträge, keine Positionen, keine Zahlungsziele – sondern nur kryptischen Code.

E-Rechnungen empfangen, öffnen und verstehen
– mit LKL eRechnung

Genau hier setzt unser Tool LKL eRechnung an. Mit unserer Lösung machen wir aus einem technischen XML-Dokument eine übersichtliche, lesbare Rechnung, so wie Sie es gewohnt sind:

✅ Einfache Visualisierung der XRechnung in Sekunden
✅ Direkter Import empfangener Rechnungen z. B. aus Ihrer E-Mail oder dem E-Postfach
✅ Automatische Prüfung auf Pflichtfelder und strukturelle Korrektheit
✅ Exportfunktion zu DATEV Unternehmen Online oder als PDF
✅ Keine IT-Kenntnisse erforderlich – einfach, sicher, GoBD-konform

Sie empfangen bald XRechnungen?
Dann brauchen Sie jetzt das richtige Werkzeug.

Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste:
 „Sind Sie bereit für den Empfang von XRechnungen?“
➡️ Jetzt kostenlos herunterladen

Fazit:

Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist ein Meilenstein der Digitalisierung – aber auch eine Herausforderung für Unternehmen, die noch keine passende Lösung im Einsatz haben. Besonders der Empfang und die Interpretation der XRechnung ist ohne Tool kaum praktikabel.

Mit LKL eRechnung machen Sie den Schritt in die digitale Zukunft einfach und nachvollziehbar – für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Steuerkanzlei.

Von Damian Scholz / 21. Mai 2025

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Entdecken Sie im Fact Sheet: Die 3 häufigsten Missverständnisse zur E-Rechnung 2025 und wie Sie sie umgehen!

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Ist eine PDF eine E-Rechnung?

Viele denken, eine PDF reicht als E-Rechnung – doch das ist ein Missverständnis! Erfahren Sie im Fact Sheet, was wirklich als E-Rechnung zählt und was nicht.

Reicht eine E-Mailadresse, um E-Rechnungen zu empfangen?

Auch hier lautet die Antwort: Nein! Aber warum? Jetzt Fact Sheet herunterladen und die Antwort erfahren.

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